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Unterkünfte für Asylbewerber/Geflüchtete in der Gemeinde Parkstetten



Sachvortrag:
 
Gemeinderat Wacker fragt nach, ob der Gemeinde inzwischen neue Informationen zu der unter TOP 11 B der Gemeinderatssitzung am 18.01.2024 mitgeteilten und vom Landratsamt Straubing-Bogen geplanten Unterkunft für geflüchtete Menschen im Anwesen des ehemaligen "Café Speiseder", Straubinger Str. 42, 94365 Parkstetten, vorliegen. Es sei ersichtlich und bekannt, dass im Gebäude bereits Baumaßnahmen umgesetzt werden.
 
Bürgermeister Panten verweist auf seine Erläuterungen in der Sitzung vom 18.01.2024, TOP 11 B. Weitere Informationen wurden vom Landratsamt Straubing-Bogen der Gemeindeverwaltung bislang nicht mitgeteilt. Die Gemeindeverwaltung halte regelmäßig diesbezüglich mit dem Landratsamt Kontakt. Er merkt an, dass für die tatsächliche Umnutzung des Gebäudes zur Unterkunft baurechtlich eine Nutzungsänderung zu beantragen ist, über die das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden habe. Von der Gemeinde werde lediglich das gemeindliche Einvernehmen abgefragt. Für Umbauarbeiten im Inneren des Gebäudes benötigt der Eigentümer grundsätzlich keine Baugenehmigung.
So bald die Gemeindeverwaltung weitergehende Informationen erhalte, werde der Gemeinderat umgehend in Kenntnis gesetzt.
 

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
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