Gemeinderat Lummer weist darauf hin, dass sich die Bebauung an der Bogener Straße 3 sehr nahe am Gehweg befindet. Vom Eigentümer sollte ein Schneefang auf dem Dach vorgesehen werden, um eine Gefährdung der Fußgänger durch Dachlawinen zu vermeiden und damit seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Der Eigentümer wird von der Gemeindeverwaltung hierauf hingewiesen.
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