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öffentlich


Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder "Parkstetten-Reibersdorf"



Sachvortrag:
 
Die jahrelangen Gespräche, Diskussionen und zuletzt das zähe Verhandeln der Städte Bogen und Straubing und der Gemeinden Aiterhofen und Parkstetten sind Geschichte. Die Hochwasserfreilegung gegen ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) des Parkstettener Gemeindegebiets ist inzwischen gottseidank nach Jahrzehnten der Unsicherheit tatsächlich in Arbeit.
 
Infoveranstaltung am 01.08.2023 in Reibersdorf
 
Bauherr der Maßnahmen an der Donau sind die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern, letzterer vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Die Bauarbeiten durch die beauftrage Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbh (WIGES) haben bereits Ende Februar 2022 begonnen. Die gesamte Maßnahme umfasst den Ausbau der Donau als Bundeswasserstraße, die Ertüchtigung des Polders "Parkstetten-Reibersdorf" zum Schutz gegen ein einhunderjährliches Hochwasserereignis (HQ100) und diverse ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.
 
Die genauen Planungen, der derzeitige Baustand und Antworten auf individuelle Fragen gab es bei einer Informationsveranstaltung am 01.08.2023 in Reibersdorf. Auf Einladung der Gemeinde kamen Andreas Fischer und Dominik Zehatscheck von der der WIGES, Andreas Wanek vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie Christian Reichgruber und Thomas Weinberger vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf nach Reibersdorf und standen den vielen anwesenden interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort.
 
 
Hochwasserschutzmaßnahmen
 
Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Schutz der Bebauung in Reibersdorf, Teilen von Parkstetten und Scheften gegen ein hunderjährliches Donauhochwasser und Erstellung eines Poldergebiets, das weiterhin Überschwemmungsflächen bietet. Im Ernstfall kann in diesem Polder zum Schutz der Donau-Unterlieger viel Wasser zurückgehalten werden. Der neue Polder wird vom neuen Verbindungsdamm unterhalb des Lenachofs bis hinunter zur Kinsach in Oberalteich und zur Eisenbahnbrücke in Bogen reichen. Im Polderbereich sind am Donaudamm Sollbruchstellen vorgesehen. Durch Versuche ist nachgewiesen worden, dass diese durch ihre besondere Bauweise nur bei einem überlauf des Wassers über den Damm brechen und so eine kontrollierte Flutung des Polders ermöglichen.
 
Zwischenzeitlich konnten die absperrbaren Deichdurchlässe am Moosbach-Ableiter fertiggestellt werden. Die Deichbalkenmodule, die im Ernstfall von Bauhof und Feuerwehr der Gemeinde gesetzt werden, wurden Ende November übergeben und getestet.
An den nebenliegenden Sielen und der mobilen Schöpfstelle wird momentan noch gebaut. Der Neubau der Schöpfwerke "Alte Kinsach" und "Oberalteich" soll ab 2025 erfolgen.
 
Entsprechend dem Zeitplan der WIGES werden ab Anfang 2024 bis Mitte 2026 alle in die Maßnahme einbezogenen Dämme auf insgesamt sechs Kilometern Länge aufgeschüttet oder erhöht. Dazu gehört auch ein neuer, etwa 2,5 Kilometer langer Querverbindungsdamm unterhalb des Lenachhofs, mit dem noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Dieser verbindet die Dämme am Schöpfwerk "Alte Kinsach" an der Donau und der Kinsach in Scheften. Auf der Durchfahrt der Staatsstraße nach Bogen wird ein massives Torbauwerk errichtet, das im Fall der Fälle das Wasser zurückhält. Auch der bestehende Donaudamm zwischen Reibersdorf und Schöpfwerk "Alte Kinsach" wird erhöht und erheblich verbreitert.
 
Für die Bauarbeiten ist es unumgänglich, dass immer wieder der Donauradweg bzw. der Via-Nova-Pilgerweg und Bauzufahrtsstraßen gesperrt werden. Es werden wechselnde Umleitungen eingerichtet.
 
Die Bauzeit ist momentan bis in das Jahr 2028 terminiert. Des Weiteren ist geplant, ab dem Jahr 2030 die B20 zwischen Aiterhofen und der Autobahn A3 vierspurig auszubauen. Da dazu auch Arbeiten an der Donauvorlandbrücke der B20 notwendig werden, hängen die Maßnahmen unmittelbar zusammen.
 
 
Auefließgewässer
 
Wichtigste Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - und in dieser Größenordnung bisher einzigartig - ist die Erstellung des sogenannte Auefließgewässers. Im Bereich der B20-Brücke wurde dazu ein komplett neuer, rund 2 Kilometer langer Nebenfluss der Donau angelegt. Dieses neue Nebenarmsystem der Donau mit Fließ- und Stillwasserbereichen wird künftig ein besonders hochwertiger Lebensraum für heimische Fisch- und Vogelarten sein. Unter anderem durch die Verwendung von Totholzelementen (z. B. Wurzelstöcke) wurden Versteck- und Unterstandmöglichkeiten geschaffen, die als Kieslaichplätze, Jungfischhabitate und Nistplätze für Wasservögel dienen.
Zur Herstellung des Gerinnes waren Materialtransporte für ca. 30.000 m³ Oberboden, ca. 180.000 m³ Aushub und ca. 14.000 m³ Kies erforderlich. Zur späteren Pflege des Gewässers und zum schonenden Unterhalt der darüber hinweg verlaufenden B20-Donaubrücke wurde auch ein kleines Brückenbauwerk errichtet.
Die Schifffahrt auf dem Auefließgewässer ist zum Schutz der sich dort ansiedelnden Tierarten ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden die Uferbereiche auch für Spaziergänger, Sportler und Badegäste größtenteils nicht begehbar sein.
 
 
Verkehrsfreigabe für ersten Bauabschnitt des Donauausbaus am 25.01.2024
 
Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing und Bayerns Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter haben am 25.01.2024 zusammen mit zahlreichen Gästen aus Politik und Wirtschaft aus Bund und Land während einer Schifffahrt den ersten Bauabschnitt des Donauausbaus offiziell für den Verkehr freigegeben. Von Bord aus konnte man sich einen direkten Eindruck davon verschaffen, was auf diesem neun Kilometer langen Abschnitt zwischen der Schleuse Straubing und der Eisenbahnbrücke Bogen kurz unterhalb der Einfahrt zum Hafen Straubing-Sand, vorbei am Polder Parkstetten/Reibersdorf, geleistet wurde. Durch den Ausbau können nunmehr Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 2,50 Meter selbst bei Niedrigwasser an durchschnittlich 300 Tagen pro Jahr von Westen her den Hafen Straubing-Sand erreichen. Die maximale Abladetiefe steigerte sich gegenüber dem Ausbau um 65 cm. Das macht die Donau zu einem natürlichen Verkehrsträger mit enormem Potenzial für die Wirtschaft und - als Alternative zum LKW-Transport auf der Autobahn - auch den Klimaschutz.
 
Der Wasserstraßenausbau im Abschnitt zwischen Straubing und Deggendorf ist in insgesamt drei Bauabschnitte unterteilt. Nach der jetzt erfolgten Fertigstellung des ersten Bauabschnitts sollen ab Herbst 2024 der Wasserstraßenausbau im Streckenabschnitt Schwarzachmündung bis Isarmündung und anschließend der dritte Bauabschnitt von der Eisenbahnbrücke Bogen bis zur Schwarzachmündung folgen.
 
 
Beteiligtenbeiträge
 
Die ursprünglichen Entwurfskosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen wurden nach damaligen Berechnungen auf gut 50 Mio. € beziffert. Die Bundesrepublik kommt dabei für den Ausbau der Donau als Bundeswasserstraße auf, der Freistaat Bayern ist zuständiger Kostenträger für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau als sog. Gewässer I. Ordnung. Letzterer forderte jedoch von den vorteilsziehenden Donauanrainergemeineden eine "freiwillige" Beteiligung zur Mitfinanzierung der Maßnahmen. Um die Hochwasserfreilegung des Gemeindegebiets, von der Parkstetten in jedem Fall profitieren wird, nicht aufgrund der fehlenden Finanzierung zu verzögern, unterzeichnete die Gemeinde im August 2021 nach einstimmiger Beauftragung des Gemeinderats eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat. Da jedoch die wasserrechtliche Vorschrift, aufgrund welcher die Beteiligtenbeiträge gefordert werden, weiterhin umstritten ist, erfolgen die Zahlungen der Gemeinde nur unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage.
 
Ausgehend von den damals erwarteten Projektkosten und unter Berücksichtigung des gezogenen Nutzens, also der Größe und Besiedelung des hochwasserfreigelegten Gebiets, wurde ein vorläufiger Barbeitrag der Gemeinde Parkstetten in Höhe von 1.340.689,28 € errechnet. Hinzu kommen unbare Leistungen (z. B. Grünpflege der Dämme) im Wert von 287.949,86 €.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich die Bundesrepublik nicht an den Kosten für den Bau des Kinsachdeichs beteiligen werde, da dieser in keinem Zusammenhang mit dem Ausbau der Wasserstraße stehe. Mitte 2022 teilte das WWA Deggendorf dann mit, dass die diesbezüglichen Gespräche zwar noch zu keiner Einigung führten, sich der Freistaat aber bereiterklärte, für den Fall, dass sich der Bund an den Kosten nicht beteiligen werde, den fehlenden Anteil selbst zu übernehmen. Dadurch verringerte sich der voraussichtliche Barbeitrag für die Gemeinde deutlich auf 874.957,42 €.
Allerdings war zu erwarten, dass sich die allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor auch auf die Entwicklung der Projektkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen auswirken werden. Das Wasserwirtschaftsamt teilte deshalb im Herbst 2023 die neuen Planzahlen mit. Demnach hätten sich die prognostizierten Gesamtkosten von 50.070.000 € auf ca. 69.541.135 € erhöht (+38,9 %). Dies hat vereinbarungsgemäß auch Folgen für die Beteiligung der Gemeinde. Der neue vorläufige geforderte Barbeitrag beläuft sich nach der neuen Berechnung nun auf 1.938.548,48 €".
 
Die Einforderung des Beteiligtenbeitrags erfolgt in sechs Jahresraten und ist in ihrer Höhe abhängig vom Baufortschritt. Auf Anraten der staatlichen Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen ist die Gemeinde Parkstetten an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf herangetreten und hat ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, dass der zur Zahlung geforderte jährliche Beteiligtenbeitrag angesichts der vielen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben dringend notwendigen Investitionen bei der ohnehin sehr angespannten gemeindlichen Haushaltslage eine enorme zusätzliche, kaum zu schulternde Herausforderung darstellt. Die Gemeinde bat deshalb darum, zur Entlastung die Fälligkeit der Beteiligtenleistungen auf einen Zeitraum von zehn Jahren zu strecken. Dies lehnte das WWA jedoch im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass diese Einnahmen für den Freistaat Bayern zur Sicherung der Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Parkstetten-Reibersdorf unabdingbar seien. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, die für alle öffentlichen Haushalte sehr belastend ist, würde die finanzielle Beteiligung der Kommunen dringend benötigt, um möglichst viele Hochwasserschutzprojekte wie geplant parallel finanzieren zu können. Auch ein Schreiben der Gemeinde an Umweltminister Thorsten Glauber in dieser Sache blieb ohne Erfolg.
 
 
Ertüchtigung und Teerung der Brücke S5-5.8 (Stockmühle)
Im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen kam häufig auch von den Anliegern die Brücke bei Stockmühle ins Gespräch. Die Fahrbahn sei marode und die Tonnage zu gering. Eine grundlegende Sanierung oder ggf. ein Neubau im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen sei derzeit aufgrund der Priorisierung nicht möglich. Von Seiten des WWA Deggendorf sei daher im Rahmen einer Ortseinsicht am 21.08.2023 festgelegt worden, den Fahrbahnbelag Anfang 2024 zu erneuern. Eine grundlegende Sanierung bzw. Tonnageerhöhung sei aber nicht angedacht.
 
 
Überschwemmungsbereich im Bereich Stockmühle und westlich der B20
 
Auch bezüglich des Überschwemmungsbereichs bei der Stockmühle und westlich der B20 bestehen noch Unklarheiten. Die diesbezüglichen Fragen der Anliegerinnen und Anlieger, die die Gemeinde an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf weitergab, konnten von diesem nicht ad hoc beantwortet werden. Dies sei der dortigen komplexen Situation geschuldet. In diesem Bereich hätte es nämlich in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben, die sich auf den Hochwasserabfluss im Lohgraben sowie im Kinsach-Ableiter und damit auf das Überschwemmungsgebiet auswirken würden. Das WWA Deggendorf plane, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, das Überschwemmungsgebiet neu zu ermitteln. Sobald Ergebnisse vorliegen, würden diese der Gemeinde mitgeteilt werden.
 

 
 



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