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öffentlich


Unterkünfte für Asylbewerber/Geflüchtete in der Gemeinde Parkstetten



Sachvortrag:
 
Mehrfach äußerte sich Landrat Josef Laumer im vergangenen Jahr zur äußerst prekären und zugespitzten Situation des Landkreises Straubing-Bogen bei der verpflichtenden Unterbringung von geflüchteten Menschen durch das Landratsamt und die Regierung von Niederbayern. Die Städte und Gemeinden im Landkreis wurden aufgerufen, freie Unterkunftsmöglichkeiten in ihren Gemeindegebieten zu benennen. Von der Gemeinde Parkstetten wurde diesbezüglich keine Rückmeldung gegeben, da aus Sicht der Verwaltung in Parkstetten keine gemeindeeigenen Gebäude oder Grundstücke, die für die Unterbringung von geflüchteten Menschen geeignet sind, zur Verfügung stehen.
 
Mitte Januar wurde Bürgermeister Panten vom Leiter des Sachgebiets Ausländerwesen im Landratsamt Straubing-Bogen telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Landratsamt und die Regierung von Niederbayern nach intensiver Suche nach geeigneten Objekten und Liegenschaften zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im Landkreis nunmehr auch im Gemeindegebiet Parkstetten fündig geworden ist.
Es handelt sich um das Anwesen des ehemaligen "Café Speiseder", Straubinger Str. 42, 94365 Parkstetten.
Dem Landratsamt war der Leerstand des ehemaligen "Café Speiseder" seit längerem bekannt. Es wurden dem Landratsamt im Gemeindegebiet weitere Immobilien angeboten. Bislang war lediglich dieses Anwesen für eine dezentrale Unterbringung für Asylbewerber und geflüchtete Menschen nach dem Bayerischen Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG) geeignet. Durch diesen Anruf sei die Gemeinde Parkstetten nunmehr offiziell über die Anmietung des Anwesens und dessen beabsichtigte zukünftige Nutzung als dezentrale Unterkunft nach Aufnahmegesetz (AufnG) informiert. Eine weitere diesbezügliche Information erfolge nicht mehr und ist in der Regel auch nicht notwendig.
Die Gemeinde Parkstetten ist nach Art. 6 Abs. 2 AufnG zur Mitwirkung bei der dezentralen Unterbringung von geflüchteten Menschen verpflichtet. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Straubing-Bogen, habe in Absprache mit der Regierung von Niederbayern dieses Anwesen privatrechtlich angemietet. Die Mietdauer unterliegt dem Datenschutz. Sie beträgt regelmäßig zwischen drei und fünf Jahren ab Beginn der Nutzung als Unterkunft. Das Haus werde entsprechend durch den Eigentümer und jetzigen Vermieter umgebaut. Größere Umbauten seien allerdings aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes und dessen Ausstattung nicht notwendig. Die Belegung und damit die Nutzung beginnt mit der Fertigstellung und Beendigung der Umbauarbeiten, was wohl im 2. Quartal 2024 der Fall sein wird. Bis auf die bauplanungsrechtliche Beteiligung der Gemeinde bei der Genehmigung eines entsprechenden Bauantrags auf Nutzungsänderung - was im Grunde lediglich eine Formalität darstellt - ist die Gemeinde in die Unterbringungsentscheidung nicht eingebunden.
 
Es sei derzeit beabsichtigt, das Anwesen mit maximal 26 Personen zu belegen. Diese maximale Anzahl beziehe sich jedoch auf die Belegung mit Familien mit kleineren Kindern und geeigneten Paaren und Einzelpersonen. Die Belegungsanzahl ist von unterschiedlichen Einzelfaktoren (Familien, Einzelpersonen, Paaren, Vulnerabilität, Volkszugehörigkeit, etc.) abhängig. Die Belegung erfolgt entsprechend der Zuweisung von Personen in den Landkreis Straubing-Bogen durch die Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern in Deggendorf. Dies sind derzeit insbesondere Menschen aus Syrien und der Türkei, Familien aus Aserbaidschan und demnächst wohl auch Menschen aus Palästina (wegen dem Israel-Krieg). Informationen zu den dort untergebrachten Personen erfolgen an die Gemeinde in der Regel keine, da sich, außer der allgemeinen melderechtlichen Zuständigkeit, keine sozial-, ausländer- oder asylrechtliche Zuständigkeit durch die Unterbringung der Personen durch das Landratsamt für die Gemeinde Parkstetten ergibt.
 
Die Betreuung dieser zukünftigen dezentralen Unterkunft und der hier untergebrachten Menschen durch das Landratsamt erfolge durch einen hierfür beauftragten Hausmeisterservice und einen Sozialdienst sowie durch den Integrationslotsen des Landratsamts und, sofern Kinder und Jugendliche dort untergebracht sind, auch durch das Kreisjugendamt. Eine 24/7-Präsenz sei bei einer Unterkunft dieser Größe nicht möglich und grundsätzlich auch nicht notwendig. Es bleibt der Gemeinde überlassen, ob und wie sie eine ehrenamtliche Betreuung und integrative Maßnahmen organisiert.
 
Bürgermeister Panten hat unmittelbar nach dem Telefonat mit dem Landratsamt mit der Eigentümergesellschaft des Anwesens telefonisch Kontakt aufgenommen. Laut Auskunft deren Geschäftsführers habe die Eigentümergesellschaft ursprünglich geplant, dass auf diesem Anwesen eine andere Nutzung entstehen solle, was allerdings derzeit nicht wirtschaftlich umgesetzt werden könne. Das Landratsamt habe mitgeteilt, dass es dringenden und großen Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen habe. Als Eigentümerin wolle man mit der vorübergehenden Überlassung des Anwesens seinen Beitrag zur Unterbringung dieser Menschen leisten und das Landratsamt damit auch unterstützen. Ansonsten müsste das Anwesen leerstehen. Im Gemeindegebiet Parkstetten seien von der Eigentümergesellschaft dem Landratsamt keine weiteren Immobilien als Unterkunft zur Verfügung gestellt worden.
 
Weitere Informationen und Details zu dieser Anmietung liegen der Gemeindeverwaltung derzeit nicht vor.
 
Ob eventuell zukünftig auch weitere Immobilien im Gemeindegebiet zur Unterbringung von geflüchteten Menschen durch die staatlichen Behörden vorgesehen werden sollen, ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich ist das Landratsamt auch weiter auf der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.
 
Aus den Reihen der Bürgerversammlung wird angemerkt, dass im Gebäude wohl bereits Bauarbeiten stattfinden würden. Bürgermeister Panten erklärt, dass ein Bauantrag bezüglich der Nutzungsänderung bei der Gemeindeverwaltung bislang noch nicht eingegangen, bei bloßen innenliegenden Arbeiten (z.B. Trockenbau) derzeit aber auch noch nicht erforderlich sei.
Des Weiteren äußerten die Teilnehmer der Bürgerversammlung Befürchtungen, dass es beispielsweise aufgrund einer eventuellen Überbelegung der Unterkunft oder der Unterbringung von Straftätern zu einer Gefährdungslage kommen könnte. Im Hinblick darauf werde auch die örtliche Lage inmitten des Dorfes und direkt an einer Bushaltestelle, die stark von Schulkindern frequentiert ist, sehr kritisch gesehen. Die Gemeinde sollte diesbezüglich ins Gespräch mit der Bürgerschaft, insbesondere den Nachbarn, gehen und rechtliche Schritte erwägen.
Bürgermeister Panten erläutert dazu nochmals, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Zuteilung von Personen in die Unterkunft habe. Des Weiteren seien der Gemeinde auch keine weiteren, als die genannten bislang lediglich telefonisch vom Landratsamt mitgeteilten Informationen bekannt. Bürgermeister Panten rät von weiteren Spekulationen ab und versichert, weiterhin frühzeitig den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die Entwicklung zu informieren.

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
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