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öffentlich


Einrichtung von Schulwegdiensten



Sachvortrag:
 
Unter Schulwegdiensten versteht man zum einen Schülerlotsen und Schulweghelfer, die die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg verstärken. Hierfür sind die jeweiligen Gemeinden zuständig. Die Gemeinde Parkstetten hat eine Schulweghelferin direkt an der stark befahrenen Kreuzung bei der Schule im Einsatz.
 
Zum anderen gehören zu den Schulwegdiensten auch Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter, die die Betreuung der Kinder an stark frequentierten (Schul-)Bushaltestellen und in (Schul-)Bussen übernehmen. Schulbuslotsendienste werden von Schülern der Schule übernommen, Schulbusbegleiter sind engagierte Erwachsene. Sie sorgen für ein geordnetes Ein- und Aussteigen und für Ordnung während der Fahrt. Dieser Schulwegdienst wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung, also dem Schulverband, in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Die Staatsministerien des Inneren und für Unterricht und Kultus geben hierzu in ihrer gemeinsamen Bekanntmachung "Sicherheit auf dem Schulweg - Verkehrssicherheitsarbeit und Schulwegdienste" vom 08.06.2005 unter Ziffer 4 Empfehlungen.
 
Nach Ausscheiden der bisherigen Schulbusbegleiterin (TOP 02) stellt sich die Frage, ob es bei diesem Schulwegdienst bleiben soll bzw. gegebenenfalls zu welchen Konditionen. In der Regel handelt es sich bei der Tätigkeit als Schulbusbegleitung um ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt und z. B. im Rahmen von Schulveranstaltungen oder in ähnlich geeigneter Weise gewürdigt wird. Der Schulverband hatte dafür bislang eine nicht unerhebliche Aufwandsentschädigung und zusätzliche Vergünstigungen gewährt.
 
Entsprechend der genannten ministeriellen Empfehlungen kommen Schulbuslotsen und -begleiter an stark frequentierten Bushaltestellen sowie in Schulbussen und Kraftomnibussen des örtlichen Linienverkehrs, sofern diese an bestimmten Zeiten überwiegend von Schülern benutzt wird, zum Einsatz. Bei einer Schülerbeförderung mit Kleinbussen ist der Einsatz von Schulbuslotsen und -begleitern nicht erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler der Dr.-Johann-Stadler-Schule werden ausschließlich im freigestellten Schülerverkehr, nicht im örtlichen Linienverkehr befördert. Die bisherige Schulbusbegleiterin war entgegen der Empfehlungen ausschließlich im Kleinbus eingesetzt.
 
Nach Auffassung der Schulleitung ist der Einsatz einer Schulbusbegleitung für die Parkstettener Schule nicht zwingend notwendig, um eine ausreichende Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Verbandsrat Häusler, selbst Busfahrer und Angehöriger des beauftragten Schulbusunternehmens Häusler, gibt zu bedenken, dass zu den Anfangszeiten der Schulbusbegleitung im Schulverband Parkstetten die Schülerbeförderung noch mit einem großen Gelenkbus mit 80 bis 100 Kindern durchgeführt wurde. Heute sitzen im Schnitt lediglich 30 Kinder im Bus. Dennoch sei es grundsätzlich immer von Vorteil, wenn sich die Fahrerin oder der Fahrer auf das Busfahren konzentrieren kann und nicht gleichzeitig auch als Betreuungsperson fungiert. Er weist auch darauf hin, dass seine Erfahrung zeigt, dass in Bussen mit Schulbusbegleitung weniger Vandalismusschäden am Bus auftreten. Sofern von der Verbandsversammlung entschieden wird, zukünftig auf eine Schulbusbegleitung zu verzichten, sollte dennoch die Entwicklung in Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr beobachtet werden und im Fall von besonderen Feststellungen diese Entscheidung gegebenenfalls nochmals diskutiert und bewertet werden.

Beschluss:
 
Auf die Einrichtung einer Schulbusbegleitung wird bis auf Weiteres verzichtet.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
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