zu TOP 06 zu TOP 08 TOP 07
öffentlich


Sanierung der Außensportanlagen: Beratung über das weitere Vorgehen



Sachvortrag:
 
Wie bereits im Rahmen der Haushaltsvorberatungen in der letzten Sitzung am 19.12.2023, TOP 02 A, besprochen, weisen die schulischen Außensportanlagen aufgrund ihres Alters und klimatischer Einflüsse inzwischen erhebliche Mängel (Löcher im Belag, Unebenheiten, etc.) auf und sind stark sanierungsbedürftig. Die Anlage besteht neben einem Rasenspielfeld (60 m x 90 m) derzeit aus einem Allwetterplatz (28 m x 44 m) mit angebauten Hoch- und Weitsprunganlagen, einer Laufbahn mit 4 Bahnen (4,88 m x 130 m) sowie einer Kugelstoßbahn.
Nach einer ersten überschlägigen Schätzung rechnete der Schulverband mit Sanierungskosten in Höhe von rund 260.000 € zzgl. Planungsleistungen (siehe TOP 13 im nachfolgenden nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung).
 
 
Förderung:
 
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich gemäß Art. 10 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) förderfähig. Die letzte Sanierung der Freisportanlagen war in den Jahren 1992 bis 1998, sodass die 25-jährige Zweckbindungsfrist abgelaufen ist.
 
Die maximal zuweisungsfähigen Ausgaben je einzelner Sportanlage ergeben sich aus den Kostenrichtwerten:
 
Anlage
Kosten-
richtwert
Allwetterplatz mit angebauten
Hoch- und Weitsprunganlagen
28 m x 44 m
328.600 €
Kugelstoßanlage
15 m x 24 m
42.800 €
Laufbahn
4/1,22 m x 130 m
153.900 €
Summe:
(nur nachrichtlich, jede Sportanlage ist einzeln zu betrachten!)
525.300 €
 
 
Es ist zunächst zu prüfen, ob ein Ersatzneubau der jeweiligen Anlage oder eine Generalsanierung angestrebt wird. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob noch etwas von der bestehenden Anlage erhalten werden kann, oder ob ein kompletter Abbruch notwendig ist.
 
Damit eine Generalsanierung förderfähig ist, müssen die zuweisungsfähigen Ausgaben mindestens 25 % der vergleichbaren Neubaukosten (entsprechender Kostenrichtwert) erreichen; dabei wird jede Anlage einzeln betrachtet. Ist dies der Fall, können die tatsächlichen Kosten der Maßnahme (begrenzt durch den Kostenhöchstwert) gefördert werden. Die Baunebenkosten (Planungsleistungen etc.) werden dabei mit 18 % gefördert.
 
Sollte ein Ersatzneubau notwendig werden, wird die entsprechende Anlage Pauschal mit dem jeweiligen Kostenrichtwert gefördert.
 
 
Schulaufsichtlicher Bedarf:
 
Voraussetzung für eine Förderung ist die schulaufsichtliche Bedarfsanerkennung von Größe und Ausgestaltung der Anlagen. Nach Einschätzung der Schulleitung wäre es aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für den Schulsport ggf. auch ausreichend, wenn im Zuge der Sanierung die Laufbahn auf 65 m gekürzt und die Hochsprunganlage sowie die Kugelstoßbahn entfallen würden.
 
Auf Nachfrage wurde der Schulverbandsverwaltung mitgeteilt, dass sich der Bedarf für die Grund- und Mittelschule wie folgt zusammensetzt und damit mit Ausnahme der Betriebsräume nach derzeitigem Stand genau erfüllt ist:
 
Rasenspielfeld
60 m x 90 m
Allwetterplatz mit angrenzender
Hoch- und Weitsprunganlage
28 m x 44 m
Laufbahn
4 Bahnen x 130 m
Kugelstoßanlage
15 x 24 m
 
 
Außengeräteraum
25 m²
Platzwart
10 m²
 
Aus sportfachlicher Sicht wurde empfohlen, dies auch genau so umzusetzen, bzw. bei der Sanierung zu belassen.
 
Die Verkürzung der Laufbahn ist nicht möglich, da die weiterführenden Schulen laut Lehrplan eine Sprintstrecke von 75 m bis 100 m absolvieren. Auch im Hinblick auf die Abschlussprüfungen in der 9. Klasse im Fach Sport müssen hier 100 m Sprint geleistet werden. Des Weiteren müssten bei den Bundesjugendspielen alle "älteren" Kinder eine Strecke von 100 m zurücklegen. Deshalb ist hier auf jeden Fall mit einer Laufbahn von 130 m (Auslauf mit eingerechnet) zu planen.
 
Auch wird empfohlen, die Kugelstoßanlagen zu belassen, wenn der entsprechende Platz vorhanden ist. Aus der Erfahrung der Schulaufsicht greifen Schülerinnen und Schüler im Sport-Quali gerne auf die Disziplin Kugelstoßen zurück, da hier oft die besseren Werte erzielt werden.
 
Lediglich auf die Hochsprunganlage könnte aus Sicht der Schulaufsicht tatsächlich verzichtet werden, da dieser Sport theoretisch auch in der Halle durchgeführt werden könnte.
 
 
Zeitplan:
 
Es war angedacht, die Planungen noch in diesem Jahr voranzutreiben, um möglichst in den Sommerferien 2025 die Maßnahmen umsetzen zu können.
Aus Sicht der Regierung von Niederbayern stellt sich dies als kaum machbar dar. Wenn im nächsten Jahr mit der Maßnahme begonnen werden soll, wäre der Förderantrag bis spätestens 01.10.2024 einzureichen. Dabei muss die abschließende schulaufsichtliche Genehmigung vorliegen, welche sicherlich auch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Grundsätzlich ist aktuell mit einer Bearbeitungszeiten für die Prüfung des Förderantrags von ca. 6 Monaten ab Antragseingang (abhängig von Antragsmenge und Jahreszeit) zu rechnen (2. VJ 2025). Nach erfolgter Antragsprüfung wird zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Mit einer Bewilligung der Mittel kann frühestens im darauffolgenden Jahr (2026) gerechnet werden.
Planungen bis Leistungsphase 7 können allerdings auch schon vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durchgeführt werden.
 
Verbandsrätin Fischer kann die langen Fristen und Bearbeitungsdauern aus ihrer Erfahrung in der Tätigkeit beim Schulverwaltungsamt der Stadt Straubing bestätigen. Rektor Haller bittet eindringlich, das Verfahren zu Gunsten des Schulsports so schnell wie möglich voranzutreiben.
 
 
Grundstück:
 
Allwetterplatz mit Hoch- und Weitsprunganlage sowie Kugelstoßbahn befinden sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 635, Gemarkung Parkstetten, dessen Eigentümer der Schulverband Parkstetten ist. Auch ein Stück der Laufbahn befindet sich noch auf diesem Grundstück. Der Großteil der Laufbahn befindet sich jedoch auf dem Grundstück Flur-Nr. 636, Gemarkung Parkstetten, das im Eigentum der Gemeinde Parkstetten ist. Im Zuge eines früheren Förderverfahrens wurden die Eigentums- und Besitzverhältnisse derart geregelt, dass zwischen Gemeinde und Schulverband ein unentgeltlicher Pachtvertrag über die benötigte Fläche geschlossen wurde. Dieser Vertrag lief im Jahr 2017 nach 25 Jahren aus. Damals hatte man sich dazu entschieden, vom Abschluss eines Pachtvertrags abzusehen und lediglich eine "Vereinbarung" über die unbefristete unentgeltliche Überlassung abzuschließen.
 
Aus förderrechtlicher Sicht bedarf es keiner besonderen Vertragsgestaltung. Wichtig ist nur, dass - als Absicherung für den Schulverband - die Nutzung während der 25-jährigen Zweckbindungsfrist der Zuwendung sichergestellt ist. Ansonsten drohten bei einer früheren Nutzungsaufgabe der Laufbahn Rückzahlungen der Fördermittel. Es ist eine geeignete vertragliche Regelung zu finden.

Beschlüsse:
 
1.     Die Schulverbandsversammlung beauftragt die Verwaltung und den Schulverbandsvorsitzenden umgehend zusammen mit einem geeigneten, noch zu beauftragenden, Fachplanungsbüro in Abstimmung mit der Schulleitung und der Regierung von Niederbayern die Planungen und Entwürfe für eine baldmögliche Sanierung oder für einen Neubau der erforderlichen und notwendigen Außensportanlagen durchzuführen und ggf. auch die hierfür möglichen Förderanträge zu stellen.
 
2.     In diesem Zusammenhang beauftragt die Schulverbandsversammlung den Schulverbandsvorsitzenden für die langfristige Nutzung (mehr als 25 Jahre) der durch den Schulverband auf Gemeindegrund (Flur-Nr. 636, Gemarkung Parkstetten) errichteten Laufbahn, Stellplätze und dem Sitzrondell mit Erdhügel zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Parkstetten eine geeignete Nutzungsvereinbarung, vorbehaltlich der Zustimmung der Schulverbandsversammlung und des Gemeinderats der Gemeinde Parkstetten, abzuschließen.
 

Abstimmungsergebnisse:
 
1.     Beschluss
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.     Beschluss
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung