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öffentlich


Bestattungswesen: weitere Entwicklung des Urnenareals



Sachvortrag:
 
In den vergangenen Jahren hat sich die Friedhofs- und Bestattungskultur stark verändert. Der Wunsch nach Urnenbestattungen anstelle der früher hauptsächlich vorgenommenen Sargbestattungen verstärkt sich immer mehr. Demzufolge steigt auch der Bedarf an Urnengräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Parkstetten.
 
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit diesen Veränderungen und den damit zukünftig notwendigen Anpassungen des gemeindlichen Friedhofes an die veränderten Bestattungsformen befasst, z.B. ausführlich in der Gemeinderatssitzung am 10.03.2022, Top 04. In dieser Sitzung wurde auch die Verwaltung einstimmig beauftragt, dem Gemeinderat zeitnah ein Konzept für Änderungen und Ergänzungen im gemeindlichen Friedhof unter Berücksichtigung der sich wandelnden Bestattungskultur vorzulegen.
 
Die wegen Auflösung der Grabstätte in genügender Zahl vorhandenen Erdgräber werden kaum noch für die Bestattung von Urnen gewählt. Bisher wurden nur in wenigen Fällen Einzelgräber ausschließlich für die Belegung mit Urnen (möglich sind laut Satzung zwei Urnen bzw. ein Sarg und eine Urne) von den Angehörigen gewünscht.
Ist kein Familiengrab für die Aufnahme der Urne vorhanden, wählen die Bestattungspflichtigen in der Regel ein Erdurnengrab mit Granitblock oder eine Urnennische in den neueren Urnenwänden. Kaum gefragt sind dagegen die vorhandenen Erdurnengräber mit Bronzeplatte.
 
Im November 2022 wurden im Bereich des Urnenareals zwölf neue Erdurnengräber mit Granitblock geschaffen (8 Gräber für zwei Urnen, 4 Gräber für drei Urnen). Von den acht Grabstätten für zwei Urnen ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Nutzungsrecht an drei Gräbern vergeben. Davon betrifft ein Nutzungsrecht die Reservierung einer Grabstätte.
Im Urnenareal sind von den insgesamt 42 vorhandenen Erdurnengräber mit Granitblock derzeit 7 reserviert. Von den 18 in der dortigen Urnenwand vorhandenen Nischen sind zwei Gräber reserviert. Teilweise dauern die Reservierungen schon seit Jahren an. Bei den Erdgräbern liegen ebenfalls einige Reservierungen vor.
 
Die Möglichkeit der Reservierung von Grabstätten ist weder in der Friedhofs- und Bestattungssatzung (FBS) noch in der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vorgesehen. Auch ältere Fassungen haben hierfür keine Regelungen getroffen. Dennoch ist die Reservierung einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung bisher gängige Praxis. Demnach wird bei der Reservierung das Grabnutzungsrecht für die Dauer der entsprechenden Ruhefrist (Urne 10 Jahre, Erdgrab 20 Jahre) erworben und die entsprechende Grabgebühr beglichen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Verlängerung dieser Reservierung möglich.
Von Seiten der Verwaltung wird angeregt, zukünftig keine Reservierungen mehr zu gestatten, da ansonsten davon auszugehen ist, dass bevorzugte Grabarten - besonders die erst neu bereitgestellten Erdurnengräber mit Granitblock - schon bald wegen vorhandener Reservierungen bei der Friedhofsverwaltung wieder nicht mehr verfügbar sein werden.
 
Im Bereich des Erdurnenareals wäre die Aufstellung weiterer Granitblöcke möglich. Die erforderlichen Bohrlöcher für die Aufnahme der Urnen sind bereits vorhanden. In der Urnenwand aus dem Jahr 2004 werden bereits die ersten Urnennischen wegen Auflösung der Grabstätte wieder frei. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Friedhofsplan für den betreffenden Bereich.
Zum Teil wird von den Gemeinderatsmitgliedern keine Notwendigkeit für weitere Granitblöcke gesehen. Es seien mit den Bronzeplatten ausreichend Grabstellen vorhanden. Auch auf anderen Friedhöfen müssten die Grabstellen genommen werden, die tatsächlich verfügbar und belegbar sind.
 
Die Fragen bezüglich der aktuellen Praxis der Reservierungen werden von Seiten der Verwaltung beantwortet. Demnach werden auch Verlängerungen von Reservierungen angenommen. Der Preis für reservierte Grabstellen entspricht dem der tatsächlich belegten Grabstellen. Reservierte Grabstellen sind vor Ort nicht als reserviert gekennzeichnet und für Friedhofbesucher folglich nicht zu erkennen.
Auch im Bereich der Bronzeplatten liegen Reservierungen vor. Hier könnte geprüft werden, ob die Betroffenen ggf. inzwischen die Granitsteine bevorzugen. Für die neu vorgesehenen Granitsteine soll ein definierter Bereich festgelegt werden. Es soll ein Bereich für Bronzeplatten beibehalten werden.
 

Beschluss:
 
1.     Im Bereich des Urnenareals sind weitere Granitblöcke aufzustellen. Da die Erstellung der letzten Granitblöcke einen längeren Zeitraum in Anspruch nahm, ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Angebot für neue Granitblöcke einzuholen. Die Zahl der Granitblöcke soll in Absprache mit dem Steinmetz festgelegt werden (5 bis 10 Stück). Damit die Granitblöcke optisch den bereits vorhandenen Steinen entsprechen, soll der bisher tätige Steinmetzbetrieb um Abgabe eines Angebots gebeten werden.
 
2.     Die Reservierung von Urnengräbern bei der Friedhofverwaltung ist ab sofort nicht mehr möglich, damit im Bedarfsfall freie Grabstätten vorhanden sind. Bestehende Reservierungen gelten weiterhin und können bei Fristablauf der Reservierung auch weiter verlängert werden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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