Es handelt sich um den Antrag auf Baugenehmigung zweier Bauherren aus Parkstetten (Unterharthof) für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude auf seinem Grundstück in Unterharthof.
Der Lageplan mit Grundriss und Ansichten wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übermittelt. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben die Bauunterlagen unterschrieben.
Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 2474/5, Gemarkung Parkstetten, als Außenbereich dargestellt und befindet sich nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die anliegende Gemeindeverbindungsstraße "Parkstetten-Steinach".
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem (nur Schmutzwasser).
Die für das Bauvorhaben erforderlichen zwei Stellplätze sind in den Bauunterlagen dargestellt.
Laut der Darstellung im Lageplan wird das bisherige Wohnhaus abgerissen und an dieser Stelle der geplante Neubau errichtet. Wegen Überschneidung der erforderlichen Abstandsflächen für das geplante Einfamilienhaus mit den Abstandsflächen eines bestehenden Stallgebäudes wurde von den Bauherren ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen gestellt.
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben (gem. Tel. vom 18.01.2024).
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 2474/5, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |