zu TOP 02 A zu TOP 02 C TOP 02 B
öffentlich


Anbau an Bestand und Errichtung einer Dachgaube (Harthofer Straße)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Bauherrn aus Parkstetten. Ein Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übermittelt.
 
Der Bauherr hat bereits zweimal einen Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, in der Harthofer Straße eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben "Errichtung eines Einfamilienhauses" hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2021, TOP 03 A, grundsätzlich erteilt. Über die notwendigen Befreiungen wollte der Gemeinderat erst entscheiden, wenn der erforderliche Antrag vorliegt. Mit Schreiben vom 22.10.2021 wurde der Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen, das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 27.10.2021 das Verfahren eingestellt.
 
Den zweiten Antrag auf Vorbescheid für die "Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude mit dem Ziel, ein Mehrgenerationenhaus zu realisieren", hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2021, TOP 02 B, behandelt. Über die erforderlichen Befreiungen wollte der Gemeinderat ebenfalls erst nach Eingang eines entsprechenden Antrags entscheiden. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 ebenfalls zurückgenommen und das Verfahren vom Landratsamt Straubing-Bogen mit Bescheid vom 16.06.2023 eingestellt.
 
Anschließend hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude zum Mehrgenerationenhaus" eingereicht. Hierfür hat der Gemeinderat Parkstetten in seiner Sitzung am 14.12.2023, TOP 03 B, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen erteilt. Diesen Antrag hat der Bauherr gleichfalls wieder zurückgenommen, das Landratsamt hat das Verfahren mit Bescheid vom 10.04.2024 eingestellt.
 
Nun hat der Bauherr einen neuen Antrag auf Baugenehmigung für einen "Anbau an Bestand und Errichtung einer Dachgaube eingereicht.
Die Unterschriften bzw. Zustimmung der Nachbarn zu diesem Bauvorhaben liegen vor.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung (Bebauungsplan "Oberparkstetten"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.-Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, als WA gekennzeichnet und liegt nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße "Harthofer Straße".
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Wasserversorgung ist gesichert.
Die erforderlichen vier Stellplätze (zwei je Wohneinheit) sind in den Planunterlagen dargestellt.
 
Der Bauherr beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Oberparkstetten":
 
Nr.
Festsetzung von der abgewichen werden soll
Genaue Bezeichnung der Art der Befreiung/Abweichung:
Plan Baugrenze
Baugrenze festgesetzt
Überschreitung der Baugrenze
1.2) Geschossflächenzahl (GFZ)
0,7
0,83
1.62) Dachform
Satteldach
Flachdach
1.62) Dachdeckung
Biberschwanzziegel oder Falzpfannen
Folienabdichtung
1.62) Traufhöhe
6,25 m
6,75 m
1.62) Dachgaube
unzulässig
geplant
2.44) Dachgeschoss
unzulässig
Geplant
 
Begründet werden die beantragten Befreiungen wie folgt:
Die Befreiungen werden beantragt, um eine maßvolle Nachverdichtung des Grundstücks mit der Zustimmung der Nachbarn zu ermöglichen. Geplant ist eine Nutzung als Mehrgenerationenhaus.
Die Baugrenzen beziehen sich auf eine andere Parzellierung und wurden bereits bei der Errichtung des Bestandsgebäudes überschritten, der Baukörper hält alle Abstandsflächen ein und die Belichtung und Belüftung sind gewährleistet.
Die Überschreitung der GFZ ergibt sich durch die Berechnung nach BauNVO von 1962, die dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, hier werden auch die Flächen im Dachgeschoss herangezogen, bei der aktuellen BauNVO bleiben diese Flächen außen vor und es würde sich eine GFZ von 0,66 ergeben.
Der Anbau ist als Flachdach geplant, um sich dem Hauptbaukörper klar unterzuordnen, diese Bauweise erfordert eine Attika zum Abdichtungsanschluss, für die Attikahöhe wird eine Befreiung für die "Traufhöhe" von 6,75 m beantragt. Dabei fallen im Vergleich zu anderen Dachformen jedoch keine Giebel- und Wandflächen an, die die optische Wahrnehmung erhöhen.
 
 
Anmerkung:
Geplantes Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan "Oberparkstetten"
Geschossflächenzahl (GFZ) = max. 1,2
Grundflächenzahl (GRZ) = max. 0,4
 

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für Anbau an Bestand und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, wird grundsätzlich erteilt.
Die beantragten Befreiungen für:
 
Festsetzung von der abgewichen werden soll
Genaue Bezeichnung der Art der Befreiung/Abweichung:
Plan Baugrenze
Baugrenze festgesetzt
Überschreitung der Baugrenze
1.2) Geschossflächenzahl (GFZ)
0,7
0,83
1.62) Dachform
Satteldach
Flachdach
1.62) Dachdeckung
Biberschwanzziegel oder Falzpfannen
Folienabdichtung
1.62) Traufhöhe
6,25 m
6,75 m
1.62) Dachgaube
unzulässig
geplant
2.44) Dachgeschoss
unzulässig
Geplant
 
werden erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung