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öffentlich


Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in eine Asylbewerber-Unterkunft (Gaststätte Straubinger Straße)



Sachvortrag:
 
Der Antrag auf Nutzungsänderung ging erst nach Versand der Einladungen zur Gemeinderatssitzung bei der Gemeinde ein. Die Tagesordnung wurde nachträglich, aber noch innerhalb der Ladungsfrist, um diesen Tagesordnungspunkt ergänzt, da in Verfahren zur Genehmigung von baulichen Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, eine verkürzte Stellungnahmefrist von einem Monat für die Gemeinde gilt (vgl. § 246 Abs. 15 des Baugesetzbuches -BauGB).
 
Es handelt sich um das Bauvorhaben eines Bauherrn aus Straubing. Ein Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übersandt.
 
Das Landratsamt Straubing-Bogen als Baugenehmigungsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Gemeinde darf nach § 36 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen für ein Vorhaben im Innenbereich nur aus den sich aus § 34 BauGB ergebenden Gründen versagen. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, sofern ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht. Dies ist in Art. 67 BayBO festgelegt, wobei insbesondere Art. 112 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) keine Anwendung findet und das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens eine Ersatzvornahme der Rechtsaufsichtsbehörde im Sinne des Art. 113 GO darstellt.
 
Das geplante Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich einer Satzung. Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Parkstetten ist das Grundstück Flur-Nr. 1453/8 als Dorfgebiet (MD) dargestellt (vgl. § 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - BauNVO) und liegt nicht im Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem, die Zufahrt ist über die Kreisstraße "Straubinger Straße" möglich.
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.
Die Unterschriften der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke liegen nicht vor.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Parkstetten (Stellplatzsatzung - StPlS) richtet sich die Zahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach Art. 47 Abs. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
(Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV). Demnach sind nach § 20 GaStellV i.V. m. Nr. 1.12 der Anlage zur GaStellV bei Gemeinschaftsunterkünften für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz je 30 Betten ein Stellplatz, mindestens aber drei Stellplätze, zuzüglich 10% für Besucherinnen und Besucher erforderlich. Laut Darstellung in den Unterlagen sind sieben Stellplätze vorhanden.
 
 
Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wird bemängelt, dass die Nachbarn vom Bauherrn nicht beteiligt und um ihre Unterschrift gebeten wurden. Ferner solle der Bauherr auf Probleme am Bestandsbauwerk aufmerksam gemacht werden, die zu Gunsten der Nachbarn behoben werden sollten. So könne man derzeit über die Garage mangels einer baulichen Abtrennung ungehindert auch das Nachbargrundstück betreten. Auch die Dachrinnen der Garage müssten wegen Undichtigkeit instandgesetzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgebrachten Punkten um private nachbarliche Aspekte handelt, die keine Relevanz hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens haben.
 
Weiter wird bedauert, dass die bei Verkauf der ehemaligen Gaststätte ursprünglich durch den Käufer angedachte Nutzung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses nicht realisiert wird. Da das private Grundstück nach den Ergebnissen des Vitalitäts-Checks sehr gut für Projekte der Dorfentwicklung nutzbar gewesen wäre, stelle das Vorhaben so ein Hindernis für die Gemeindeentwicklung dar. Die zentrale Lage im Ort hätte sich hervorragend auch für andere Zwecke, beispielsweise eine gewerbliche Nutzung oder die Nutzung als Gemeinbedarfsfläche angeboten. Sonst stünden kaum geeignete Objekte zur Gemeindeentwicklung zur Verfügung.
Dem wird andererseits entgegnet, dass die Gemeinde bei all den anstehenden Investitionsmaßnahmen derzeit ohnehin kaum die finanziellen Ressourcen habe, um entscheidende Dorfentwicklungsprojekte voranzutreiben. Des Weiteren befinde sich das Grundstück im Privatbesitz, sodass die Gemeinde hierüber auch nicht von sich aus verfügen könne. Dies sei bereits auch im Gemeinderat im Zusammenhang mit früheren Parkstettener Gasthäusern in vergangenen Sitzungen besprochen worden.
 
Einige Gemeinderatsmitglieder sprechen sich dagegen klar für das Vorhaben aus. Auch Parkstetten müsse sich solidarisch zeigen und seinen Beitrag zur Unterbringung von hilfsbedürftigen geflüchteten Menschen leisten. Man müsse den Leuten offen gegenübertreten, dürfe sie nicht vorverurteilen und könne dann gegebenenfalls mit Hilfe Ehrenamtlicher auch gemeinsam mit ihnen Positives entwickeln.
 
Kontrovers sind auch die Meinungen zur Lage der Unterkunft direkt an der Bushaltestelle, die von vielen jugendlichen Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Während einige Gemeinderäte die Lage als gut befinden, weil den Bewohnerinnen und Bewohnern dadurch Mobilität ermöglicht wird, machen sich andere Sorgen, dass es hier zu Konflikten kommen könne.
 
Weiter brachten mache Gemeinderatsmitglieder auch hinsichtlich des Brandschutzes und der notwendigen Flucht- und Rettungswege Bedenken vor. Insbesondere im Bereich der Garagen könnte sich aufgrund der dichten Grenzbebauung bei Nutzung des Bereichs als Raucherecke eine Brandgefährdung ergeben. Bürgermeister Panten erklärt, dass die Prüfung des Brandschutzes Teil der Baugenehmigung sei, das Landratsamt aber nochmals auf die Thematik hingewiesen werden könne. Gemeinderat und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten, Robert Wacker, regt an, vor Bezug der Unterkunft gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr eine Brandschutzbegehung durchzuführen.
 
Bürgermeister Panten stellt nochmals klar, dass es im Gemeindegebiet unter anderem bisher deshalb keine Unterkunft gab, weil die Gemeinde selbst keine geeigneten Liegenschaften zur Verfügung hat. Der nachdrücklichen und oftmals wiederholten Bitte des Landrats und seiner Stellvertreter auf öffentlichen und vereinsinternen Veranstaltungen und in den Medien, dem Landratsamt dringend benötigte Unterkünfte anzubieten, wurde nun auch in Parkstetten von einem Privaten nachgekommen. Grundsätzlich verstehe Bürgermeister Panten die Angst vor dem Ungewissen und dem Fremden, allerdings werden dieses Thema und die damit oftmals verbundenen Unsicherheiten und Befürchtungen nur zu häufig jetzt und auch schon in der Vergangenheit von Populisten und Antidemokraten bewusst genutzt, um negative Stimmung in der Gesellschaft, in den Städten und Gemeinden, zu erzeugen. Auch sollte sich die Gemeinde Parkstetten mit den anderen Landkreisgemeinden solidarisch zeigen, um eine gute und angemessene Verteilung der geflüchteten Menschen durch das Landratsamt auf die einzelnen Landkreiskommunen und damit dort auch eine bestmögliche Integrationsarbeit zu ermöglichen. Sicherlich berge diese erste Flüchtlingsunterkunft im Gemeindegebiet eine gewisse Herausforderung und vielleicht werde auch nicht alles zur Zufriedenheit aller funktionieren, aber mit gemeinsamer Sorgfalt, Vorsicht, Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme werde dieses Vorhaben funktionieren.
 
Die Kritiker des Vorhabens im Gemeinderat schlagen vor, sich mittels Landtagspetition, Klagen oder Erlass einer Veränderungssperre gegen die Baugenehmigung zu wehren. Da größtenteils Einigkeit darüber besteht, dass mit diesen Mitteln lediglich etwas Zeit und Verzögerung gewonnen werden könnte, diese aber kaum erfolgversprechend wären sowie mangels Vorschlägen an alternativen Standorten im Gemeindegebiet aus dem Gremium, wird im allseitigen Einvernehmen über diese Rechtsbehelfe und baurechtlichen Instrumente nicht abgestimmt.
 
 
Geschäftsordnungsantrag:
 
Gemeinderat Lummer beantragt die namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
 
 
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des auf dem Grundstück Flur-Nr. 1453/8, Gemarkung Parkstetten, bestehenden Gebäudes in eine Asylbewerber-Unterkunft wird erteilt.
 
Der Gemeinderat regt an, nachfolgende Aspekte bei der Entscheidung über die Baugenehmigung zu berücksichtigen.
Die direkte Lage an der Bushaltestelle "Café Speiseder" vor der zukünftigen Unterkunft könnte zu Konflikten zwischen den wartenden Schülerinnen, Schülern und weiteren Fahrgästen sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft führen.
Des Weiteren soll aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten und engen Grenzbebauung, insbesondere im Bereich der rückwärtigen Garagen, auf eine adäquate Abgrenzung der Grundstücksflächen zu den Nachbargrundstücken geachtet werden. Dies betrifft insbesondere auch Belange des Brandschutzes. Zum vorbeugenden Brandschutz wird angeregt, vor Inbetriebnahme eine Brandschutzbegehung mit der gemeindlichen Feuerwehr durchzuführen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück angefallenes Niederschlagswasser die Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigen darf.
 
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gilt ausdrücklich nicht als Rechtsmittelverzicht im Sinne einer Nachbarunterschrift. Die Gemeinde als beteiligte Grundstücksnachbarin (Gehweg entlang Straubinger Straße) bittet um Zustellung des rechtsmittelfähigen Baugenehmigungsbescheids.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
 
1.     Bachinger Jörg
2.     Braun Artur
3.     Friedl Thomas
4.     Gayring Herbert
5.     Häusler Robert
6.     Hentschel Christian
7.     Listl Franz
8.     Panten Katrin
9.     Panten Martin
10.  Rohrmüller Birgit
11.  Schießwohl Martin
12.  Seubert Peter
13.  Stahl Christian
13
Nein-Stimmen:
 
1.     Lummer Alois
2.     Obermeier Elmar
3.     Schindler Florian
4.     Wacker Robert
4
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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