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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO PV "Friedenhain-Süd"; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung



Sachvortrag:
 
In der Gemeinderatssitzung am 16.11.2023, TOP 04 B, wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO PV "Friedenhain-Süd" behandelt und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Zuge der entsprechenden Anpassung der Planentwürfe ergaben sich nochmals notwendige Änderungen, weshalb ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen ist.
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geänderten Planentwürfen mit dem Entwurfsdatum 18.04.2024 und den kenntlich gemachten Änderungen. Gegenüber dem Entwurf vom 16.11.2023 haben sich im Wesentlichen durch die Einarbeitung der Ergebnisse des Blendgutachtens und der Erweiterung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Änderungen (vgl. dazu auch vorheriger TOP) in den nachfolgenden Punkten ergeben.
 
a)    Blendgutachten/SaP
I  Planliche Festsetzungen
-       2.8 Höhe baulicher Anlagen
-       3.5.1 Baugrenzen
-       15.16 Einfriedung mit Blendschutzeinrichtung
-       15.16.1 Festgesetzte Mindesthöhe der Blendschutzeinrichtung
 
II  Textliche Festsetzungen
-       01 Einfriedungen
-       02 Grünordnung
-       03 Freiflächengestaltungsplan
-       05 Immissionsschutz
-       08 Artenschutz
 
Begründung:
-       6.2 Maß der baulichen Nutzung
-       6.4 Einfriedungen
-       8.1 Elektromagnetische Felder
-       8.2 Lichtimmissionen
-       9.5 Bepflanzung Pflege/Herstellen der Kleinbiotope
-       9.6 Freiflächengestaltungsplan
-       10.1 Vermeidungsmaßnahmen
-       10.3 Zeitliche Vorgaben CEF-Maßnahmen
-       14.3.1 Schutzgut Mensch
-       14.3.2 Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt
-       14.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
-       14.7.2 Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen
-       14.7.3 Vermeidung durch ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen
 
 
b)    Des Weiteren ergab sich eine Änderung hinsichtlich der Rehdurchschlupfe.
 
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging unter anderem folgende Stellungnahme eines Bürgers aus Fischerdorf ein:
 
"Das Konzept bezüglich der Durchgängigkeit für das Wild sollte überprüft werden. Solange der Wildschutzzaun vorhanden ist, wird Wild daran gehindert in die PV-Flächen zu gelangen."
Diese wurde wie folgt abgewogen:
 
"Aufgrund von bestehenden und zum Teil sehr gut ausgeprägten Gehölzstrukturen im Nahbereich der geplanten Photovoltaikanlage ist bei jedem der 6 Baufelder für mindestens einen Teilbereich entlang der Außengrenzen kein Pflanzgebot gemäß planlicher Festsetzung I 13.2.2 zur Pflanzung von Strauchgehölzen vorgesehen. Bis zur Entfernung des Wildschutzzaunes nach ca. 5 Jahren kann zumindest über diese Außengrenzen ein ungehinderter Wildwechsel stattfinden. Es handelt sich hierbei zwar um einen Kompromiss zwischen Gewährleistung der Durchgängigkeit für Wildtiere und der Anlage von abschirmenden Gehölzstrukturen, jedoch profitieren Wildtiere auch von den später dichten und umfassenden Heckenstrukturen an den Außengrenzen der Anlagenbereiche. Die Sicherung des Gehölzaufwuchses vor Wildverbiss ist deshalb in den ersten Jahren voranzustellen."
 
Der Gemeinderat beschloss anschließend Folgendes (Abstimmungsergebnis 15:0):
 
"Der Verlauf des Wildschutzzaunes und Lage der Rehdurchschlupfe sind im Plan darzustellen. Es ist zu prüfen, ob aufgrund der Gefahr durch Wildunfälle eine Öffnung des Wildschutzzaunes zur Staatsstraße hin sinnvoll ist (Baufeld 1)."
 
Vom beauftragten Ingenieurbüro wurde darauf hingewiesen, dass die Abwägung hinsichtlich der Prüfung der Gefahr von Wildunfällen unschlüssig ist, da im Wildschutzzaun keine Öffnung vorgesehen ist. Es wurde deshalb empfohlen, diesen Satz zu streichen und stattdessen wie folgt zu formulieren:
 
"Der Verlauf des Wildschutzzaunes und die Lage der Rehdurchschlupfe sind im Freiflächengestaltungsplan darzustellen. Die Rehdurchschlupfe sind in den Sicherheitszaun zu integrieren."
 
Diese Änderung wurde in die Fassung vom 18.04.2024 eingearbeitet.
 

Anmerkung zur Grünordnung:
Die gemäß Grünordnung des Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" festgelegten Maßnahmen bzw. Bepflanzungen (z.B. 9.3 Begrünung Anlagenflächen, 9.4 Anlage von Kleinbiotopen sind vom Anlagenbetreiber auf eigene Kosten anzulegen und zu unterhalten.
 
 
Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder werden keine Einwände gegen die vorgestellten Änderungen vorgebracht oder weitere Änderungen angeregt.
 

Beschluss:
 
Die beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen wurden in den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans SO PV "Friedenhain-Süd" i. d. F. vom 18.04.2024 eingearbeitet. Der so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 18.04.2024.
Der Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" i. d. F. vom 18.04.2024 wird gebilligt.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" i. d. F. vom 18.04.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen.
 
Die Kosten des Verfahrens (einschließlich der Kosten der Verwaltung) sind vom Antragsteller zu tragen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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