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öffentlich


Kita-Rechtsanspruchsfälle in der Gemeinde Parkstetten



Sachvortrag:
 
Mit E-Mail vom 04.04.2024 teilte das Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, mit, dass inzwischen der zweite Kita-Rechtsanspruchsfall aus der Gemeinde Parkstetten eingegangen sei und erkundigte sich deshalb, wie viele Ablehnungen im Krippen- und Kindergartenbereich für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgt sind und auf wie viele weitere Rechtsanspruchsfälle man sich im Landratsamt einstellen müsse. Es wurde darauf hingewiesen, dass laut aktueller Bevölkerungsprognose in den nächsten zwei Jahren die Zahl der Kindergartenkinder noch weiter ansteigen werde. Da der Neubau noch einige Zeit dauern wird, sollte sich die Gemeinde Parkstetten überlegen, gegebenenfalls noch eine weitere Übergangslösung (möglicherweise eine Containerlösung) zu schaffen.
 
Für das Betreuungsjahr 2024/2025 konnte acht Krippenkindern keine Platzzusage erteilt werden. Gerade im Hinblick darauf, dass zum neuen Betreuungsjahr 14 der 17 vorhandenen Plätze frei werden, ist diese Zahl sehr hoch.
 
Im Kindergartenbereich wurde lediglich eine vorläufige Absage versandt. Grundsätzlich wären hier noch ein paar Restkapazitäten verfügbar. Die Absage betrifft allerdings ein Kind, das erst für einen relativ späten Betreuungsbeginn im zweiten Quartal 2025 angemeldet wurde. Da erfahrungsgemäß auch unterjährig Zuzüge mit dringendem Betreuungsbedarf zu erwarten sind und mit der derzeit im Raum stehenden Einrichtung einer Unterkunft für geflüchtete Menschen im ehemaligen Café Speiseder gegebenenfalls im Laufe des Jahres auch weitere zu betreuende Kinder nach Parkstetten kommen werden, hielt es die Verwaltung nicht für zielführend, bereits so weit im Voraus eine Zusage zu erteilen, mit dem Effekt, dass der Kindergartenplatz "reserviert" ist und eventuell an anderer Stelle fehlen würde.
 
Mit E-Mail vom heutigen 18.04.2024 wies das Landratsamt mit Verweis auf die derzeit noch nicht veröffentlichte Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für den Zeitraum 2023 bis 2043 darauf hin, dass die Zahlen für den Krippenbereich bis zur geplanten Fertigstellung des Neubaus fast gleichbleibend sind. Im Kindergartenbereich steigen die Zahlen noch ein wenig an. Es ist also davon auszugehen, dass auch in der Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus Kita-Anfragen abgelehnt werden müssen.
Sofern ein Abgleich der Prognose mit den tatsächlichen EWO-Daten die Situation bestätigt, gelte es dringend zu überlegen, ob bis zur Fertigstellung des Neubaus eine weitere Übergangslösung geschaffen werden kann. Dies hätte auch Vorteile für die Gemeinde, da damit könnte die Gemeinde bereits jetzt langsam die personellen Ressourcen für die Kita Weiherwichtel aufgebaut werden könnten. Außerdem hätte eine weitere Übergangslösung auch den Effekt, dass nicht alle Gruppen voll belegt werden müssen und sich so Inklusion besser umsetzen lasse und man auf Zuzüge flexibler reagieren könne.
 
Die Möglichkeit, die Kinder alternativ in den umliegenden Gemeinden unterzubringen, sei leider so gut wie nicht gegeben, da auch hier die Plätze für das kommende Kindergartenjahr bereits fast vollständig belegt sind.
 
Es stellt sich also die Frage, ob es im Gemeindebereich adäquate Räumlichkeiten oder potenzielle Grundstücksflächen für eine Containerlösung zur Auslagerung einer Kindergarten- oder Krippengruppe der Kita St. Raphael gibt.
 
 
Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder werden keine geeigneten Grundstücke oder Gebäude vorgeschlagen. Es wird angeregt, angesichts des guten Anstellungsschlüssels auch eine Überbelegung der Krippengruppe zu erwägen. Von der Gemeindeverwaltung wird dazu erläutert, dass die derzeitige Krippengruppe mit 17 Kindern bereits sehr groß ist. Üblicherweise sind Krippen mit maximal 15 Kindern belegt, soweit möglich werden aber Gruppengrößen mit zwölf Kindern angestrebt.
 

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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