Der Antragsteller begehrt den Rückschnitt bzw. die Entfernung eines Ahornbaums in der Bajuwarenstraße, da der Samenflug des Baums sein Grundstück beeinträchtige. Eine Ersatzpflanzung mit einer anderen Baumart sei begrüßenswert.
Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses an den Gemeinderat,
Sitzung vom 10.10.2023, TOP 05:
Das Zurückschneiden oder Entfernen des Ahornbaums in der gemeindlichen Grünfläche nördlich des Spielplatzes, gegenüber dem Grundstück Bajuwarenstraße 37, Flur-Nr. 640/15, Gemarkung Parkstetten, wird befürwortet.
è Abstimmungsergebnis 0:6
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss sieht keine Notwendigkeit für eine Beseitigung oder einen Rückschnitt des Baums. Die Pflege der Grünflächen erfolgt im Rahmen der fachgerechten Bestandspflege durch den gemeindlichen Bauhof.
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses aus seiner Sitzung vom 10.10.2023, TOP 05, an.
Ja-Stimmen: | 16 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |