Erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.06.2023 bzw. 19.01.2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Photovoltaik Friedenhain-Süd" mit Aufnahme des Flurstückes Fl.Nr. 2245, Gemarkung Parkstetten, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Sachvortrag:
Die GSW Gold SolarWind Service GmbH beantragt am 20.10.2023 die Erweiterung der bestehenden Planungen um das Flurstück Nr. 2245 (Gemarkung Parkstetten) mit ca. 1,88 ha in den Geltungsbereich der Bauleitplanung.
Diese Erweiterung hat Auswirkungen auf die geplante Änderung des Flächennutzungsplan- und Landschaftsplans "SO PV Parkstetten durch Deckblatt Nr. 6" wie auch auf die Änderung des Bebauungsplans- und Grünordnungsplan "SO PV "Friedenhain-Süd".
Die GSW Gold verpflichtet sich, alle Kosten des Bauleitverfahrens zu übernehmen.
Beschluss:
Der Antrag der Fa. Gold SolarWind Service GmbH auf Erweiterung des Geltungsbereichs der Bauleitplanung um Flur-Nr. 2245 ist in den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans SO PV "Friedenhain-Süd" i. d. F. vom 22.06.2023 einzuarbeiten. Der so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 16.11.2023.
Die Kosten des Verfahrens (einschließlich der Kosten der Verwaltung) sind vom Antragsteller zu tragen.
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