Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung übermittelt.
Das Volumen im Verwaltungshaushalt beträgt 7.630.950 € und im Vermögenshaushalt 6.226.300 €.
Eine Kreditaufnahme für Investitionen ist in Höhe von 3.341.300 € vorgesehen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist auf 30.000 € festgesetzt. Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme bedarf die gesamte Haushaltssatzung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Kreditverpflichtung mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang steht.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan (Überziehungskredit) wird auf 1.271.000 € festgesetzt.
Die Steuerhebesätze entsprechen den Hebesätzen des Vorjahres.
Nach einer Aufstockung im Vorjahr beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage - der "Notgroschen" der Gemeinde - zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 rund 58.000 €. Eine weitere Aufstockung ist entsprechend dem Haushaltsplan in diesem Jahr nicht vorgesehen, sollte aber in den kommenden Jahren wieder vorgenommen werden, um zumindest den haushaltsrechtlich erforderlichen Sockelbetrag (aktuell rund 63.500 €) vorzuhalten.
Der Schuldenstand der Gemeinde betrug zum Jahresbeginn 3.892.500 € und wächst bis zum Jahresende auf 7.093.800 € (Pro-Kopf-Verschuldung: 2.124 €) an.
Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wird in der vorgelegten Fassung erlassen. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.341.300 € und ein Kassenkredit in Höhe von 1.271.000 € werden genehmigt. Die Haushaltssatzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Ja-Stimmen: | 11 | Nein-Stimmen: | 3 | Persönlich beteiligt: | 0 |