Beschluss über die Integration des Vorhaben- und Erschließungsplans in den Bebauungsplan und Fortführung als "vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan"
Sachvortrag:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB wird vollständig in die Planurkunde integriert. Dies wird in den Unterlagen durch die Bezeichnung dokumentiert. Der Bebauungsplan wird als "Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" bezeichnet.
In der Begründung wird unter Punkt 2. im 7. Absatz folgender Passus ergänzt:
"Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vollständig in die Planurkunde des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes integriert", siehe TOP 04 B Punkt 9 Bauplanungsrechtliche Hinweise.
Beschluss:
Die Integration des Vorhaben- und Erschließungsplans in den Bebauungsplan wird beschlossen.
Die Fortführung lautet künftig "Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan.
Die Kosten für das Verfahren (einschließlich der Kosten für die Verwaltung) sind vom Antragsteller zu tragen.
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